Georgsmarienhütte sucht neue Schiedspersonen

(PM)Zur Befriedung kleinerer Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen muss es nicht immer gleich der Gang zum Gericht sein. Oftmals ist eine Schlichtung – gerade zwischen Nachbarn oder Bekannten – bei einem Schiedsamt die bessere, schnellere und kostengünstigere Wahl – in manchen Fällen ist der Versuch der Schlichtung vor einer Klageerhebung sogar Pflicht. Derzeit ist die Stadt Georgsmarienhütte wieder auf der Suche nach Personen, die sich vorstellen können, als Schiedspersonen zur Verfügung zu stehen. Bewerbungen sind ab sofort möglich.

Die Amtszeit der derzeitigen Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Georgsmarienhütte endet am 4. Mai 2023. Die Stadt Georgsmarienhütte ist daher verpflichtet, mit Wirkung ab dem 5. Mai 2023, eine neue Schiedsperson und eine neue stellvertretende Schiedsperson zu bestellen. Sie werden vom Rat der Stadt Georgsmarienhütte auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl durch das Amtsgericht Bad Iburg bestätigt. Nach Ablauf einer Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.

Die ehrenamtlichen Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. So werden sie in vielfältigen Bereichen tätig, eben zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und der Sachbeschädigung. Der Vorteil gegenüber einem Gerichtsurteil: Bei einer Schlichtung gibt es keine gewinnende und unterlegene Partei. In einem Schlichtungsverfahren steht vielmehr der gemeinsame Kompromiss beider Parteien im Vordergrund.

Eine Schiedsperson sollte daher eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, Freude und Geschick an Verhandlungsführung und eine gute schriftliche Ausdrucksweise mitbringen. Die Schiedspersonen werden für ihr Amt durch Seminare und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) hinreichend ausgebildet. Interessierte Personen, die in Georgsmarienhütte wohnen, mindestens 39 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht unter Betreuung stehen, können sich ab sofort bewerben. Dazu reicht eine schriftliche formlose Bewerbung mit der Angabe von Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aus, die bis zum 17. Februar 2023 bei der Stadt Georgsmarienhütte, Fachbereich II (Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte), eingereicht werden muss. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter 05401/ 850 – 212 oder 05401/ 850 – 200 sowie online.

Symbolbild ©Gemeinde Belm