Kommunen dürfen gegen Schottergärten vorgehen

(SW) In Niedersachsen dürfen Kommunen anordnen, dass Schottergärten verschwinden müssen – dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil entschieden. Kläger waren die Eigentümer eines Einfamilienhauses in Diepholz. Sie hatten im Vorgarten zwei insgesamt etwa 50 Quadratmeter große Beete angelegt. Dort wuchsen nur einzelne Pflanzen. Die Beteiligten stritten darüber, ob es sich bei der Schotterfläche um Grünflächen im Sinne der Bauordnung handelt. Tut es nicht, entschied das Gericht.