Caritas-Direktor begrüßt neues Kirchen-Arbeitsrecht

(AA)Das neue Arbeitsrecht für Beschäftige der katholischen Kirche liegt bisher als Entwurf vor. Für die Bistümer ist es nicht bindend. Im Bistum Osnabrück wird es nach eigenen Angaben jedoch gelten. In dem Entwurf ist festgehalten, dass Beschäftigte der katholischen Kirche und Caritas nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen, wenn sie ein zweites Mal geheiratet haben oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode muss die neue „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ noch formell bestätigen. Der Direktor der Caritas in Osnabrück, Johannes Buß, begrüßt laut NDR die Pläne. Allerdings wünschten sich die Beschäftigten Buß zufolge eine noch größere Offenheit und differenziertere Betrachtung bei der Frage des Kirchenaustritts als Kündigungsgrund. Die Caritas beschäftigt im Bistum Osnabrück knapp 28.500 Personen.

Symbolbild © Hermann Pentermann