Urteil: Gefängnis für Geldautomatensprenger

(dpa)Im Prozess um die Sprengung von Geldautomaten hat das Landgericht Osnabrück am Freitag gegen zwei Männer mehrjährige Haftstrafen verhängt. Ein 36 Jahre alter Angeklagter wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Ein 29 Jahre alter Mitangeklagter bekam eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung des 36-Jährigen hatte zuvor eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt und die des 29-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Die beiden Männer galten nicht als Haupttäter, sondern wurden als Beihelfer verurteilt. Der ältere der beiden Angeklagten war für die Beschaffung der Tatfahrzeuge zuständig; der jüngere hatte Sprengutensilien und andere Tatmittel besorgt. Beide waren nach Überzeugung des Gerichts zwischen Februar und November 2020 in dieser Form an der Sprengung von Geldautomaten in mehreren Bundesländern beteiligt.

Beide gehörten einer Tätergruppe aus den Niederlanden an, die sich auf die Sprengung von Geldautomaten spezialisiert hat.

Symbolbild ©OS-Radio