Landkreis durfte Tierärztin kündigen

(LT) Das Arbeitsgericht Osnabrück hat die Kündigungsschutzklage einer Tierärztin gegen den Landkreis Osnabrück abgewiesen. Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung war sie seit 1993 nebenberuflich als Tierärztin beim Landkreis tätig. In den letzten Jahren war sie aber durch ihre Nähe zur Reichsbürgerszene und die Weigerung ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie aufgefallen. In der Folge stellte sie mehrere Male die Berechtigung von öffentlichen Stellen in Frage. Dabei nutzte sie Argumente, die in der Reichsbürgerszene gebräuchlich sind.

Laut der Berichterstattung der NOZ versicherte sie dem Landkreis Osnabrück, dass sie die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland unterstütze.  In der Folge hat der Landkreis ihr dennoch ordentlich gekündigt. Laut der NOZ begründete der Landkreis das mit ihrer Einstellung zur Bundesrepublik. Der öffentliche Dienst könne niemanden beschäftigen, der die Existenz des deutschen Staats negiere. Diese Kündigung hat das Arbeitsgericht jetzt bestätigt. Ihre spätere Stellungnahme sei nicht glaubwürdig. Die Tierärztin hat laut der NOZ aber die Möglichkeit, das Urteil am Landgericht Osnabrück anzufechten.

 

Symbolbild ©Landesarbeitsgericht