Osnabrücker Nachbarschaftsstreit vor dem OLG OIdenburg

(LT) Ein Streit zwischen Nachbarn in Osnabrück ist jetzt vor dem Oberlandesgericht Oldenburg entschieden worden. Das Gericht ist dabei zu dem Urteil gekommen, dass man auch bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus das Nachbargrundstück im Blick behalten muss. Grundstückbesitzer hatten bei der Sanierung ihres Hauses den Keller ausgepumpt und das Wasser in den Garten abgeleitet. Das ist dort aber nicht versickert, sondern über einen Lichtschacht in den Keller des Nachbarhauses gelaufen. Der Nachbar hatte daraufhin geklagt und eine Entschädigung in Höhe von  rund 6.700 Euro gefordert. In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Osnabrück dem Kläger aber nur rund die Hälfte des Geldes zugesprochen. Der Lichtschacht sei nicht gegen alle möglichen Fälle gesichert gewesen, außerdem habe der Kläger den Schaden selbst behoben. Er hätte daher nicht die gleichen Kosten fordern können, die durch eine Fachfirma entstanden wären. Das sah das Oberlandesgericht Oldenburg anders und hat dem Kläger jetzt den vollen Betrag zugesprochen. Laut einem Sachverständigen wäre das Wasser in jedem Fall in den Keller eingedrungen. Außerdem soll der Schadensverursacher nicht davon profitieren, dass der Kläger als Geschädigter den Schaden selbst behoben hat. Das Urteil ist laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichtes rechtskräftig.

 

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