Neuerungen im Briefwahlprozess
(PM)Für die kommende Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober bietet die Stadt Osnabrück ein neues, digitalisiertes und einfacheres Verfahren für die Briefwahl an. Die Briefwahlphase ist am 29. August gestartet. Seit Montag können die Bürgerinnen und Bürger im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 ihre Stimme per „Briefwahl vor Ort“ abgeben. Die meisten werden aber auf die Wahlbenachrichtigungen in ihren Briefkästen warten. Über die Angaben in der Wahlbenachrichtigung wird die Beantragung der Briefwahlunterlagen einfacher als jemals zuvor.
„Die Briefwahl ist in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden“, erläutert Osnabrück Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. „Bei der jetzt vor uns liegenden niedersächsischen Landtagswahl könnte der Anteil der per Brief Wählenden auf bis zu ein Drittel ansteigen. Bei mehr als 120.000 Wahlberechtigten in der Stadt Osnabrück ist das eine große Herausforderung.“ Zum ersten Mal sieht daher die Wahlbenachrichtigung anders aus als gewohnt. „Wir haben einiges erneuert, um den Prozess für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern“, kündigt Katharina Pötter an.
Über einen QR-Code oder über das Serviceportal der Stadt Osnabrück ist die Beantragung besonders schnell und komfortabel. „Aber auch die bekannte Beantragung per Post oder die Briefwahl im Wahlbüro sind natürlich weiterhin möglich“, sagt die Oberbürgermeisterin. Die Wahlbenachrichtigungen erreichen die Bürgerinnen und Bürger in der Woche ab dem 5. September. Wer bis zum 18. September keine Wahlbenachrichtigung in seinem Briefkasten gefunden hat, sollte sich beim Wahlbüro melden.
Aus der Wahlbenachrichtigungskarte wird ein Wahlbenachrichtigungsbrief
In der Vergangenheit erreichten die Stadt Osnabrück oftmals Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, denen die Briefwahlbenachrichtigungskarten zu überladen waren. Der sehr begrenzte Platz und die gesetzlich vorgeschriebenen Textpassagen haben dazu geführt, dass die Schriftgröße immer kleiner werden musste. Jetzt versendet die Stadt die Wahlbenachrichtigungen zum ersten Mal als Brief. Hier ist deutlich mehr Platz für größere Schriftarten. Zudem nutzt das Wahlbüro die Gelegenheit und legt eine Beschreibung bei, die die verschiedenen Varianten der Briefwahlbeantragung im Detail erläutert. Auch dem Datenschutz wird hierbei größere Aufmerksamkeit gewidmet, da nicht mehr alle persönlichen Angaben außen an der Karte ablesbar sind.
Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:
Der schnellste Weg: Digitaler Antrag
Dazu scannt man einfach den QR-Code aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief mit einem QR-Code-Scanner (z.B. mit einer Handykamera oder einer App). Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der die persönlichen Daten bereits vorerfasst sind. Lediglich falls der Versand an eine abweichende Adresse gewünscht wird, muss diese manuell eingegeben werden. Nach ein paar Klicks ist der Vorgang abgeschlossen.
Alternativ kann der Antrag auch über das Serviceportal erfolgen. Für diese Art der Beantragung wird die jeweilige Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer benötigt. Diese findet sich im oberen Kasten auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Der klassische Weg: Postalischer Antrag
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich der Briefwahlantrag. Dieser muss für den postalischen Antrag ausgefüllt und an das Wahlbüro zurückgeschickt werden. Anders als bei den Wahlbenachrichtigungen der letzten Wahlen sind dabei die persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum schon aufgedruckt und müssen nicht mehr händisch eingetragen werden. Für diese Art der Beantragung sind daher lediglich noch zwei Kreuze zu setzen und der Antrag zu unterschreiben. Die Unterschrift ist dabei unbedingt nötig. Nicht unterschriebene Wahlscheinanträge werden zurückgeschickt und können nur mit Unterschrift bearbeitet werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss in einem Briefumschlag mit einer Briefmarke an die auf dem Antrag aufgeführte Adresse zurückgeschickt werden.
Persönlich im Wahlbüro
Es ist außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro zu beantragen. Sie können gleich mit nach Hause genommen werden, um dort zu wählen. Oder man nutzt die Möglichkeit, die Stimme direkt an Ort und Stelle abzugeben. Hierfür sind – wie im Wahllokal – Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut. Mitarbeitende des Wahlbüros sind Ihnen bei der Briefwahl an Ort und Stelle gerne behilflich.
Beantragung durch eine andere Person
Sollte keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommen, kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden den Wahlschein zu beantragen. Hierfür kann ebenfalls der der Wahlbenachrichtigung beiliegende Antrag verwandt werden.
Gut zu wissen
Besonders aufmerksamen Wählerinnen und Wählern wird die unbekannte Postleitzahl 49058 des Wahlbüros auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief und später auch auf dem Wahlbriefumschlag auffallen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Versehen, sondern um eine bewusst angelegte temporäre Postleitzahl, welche den Postweg der Briefwahlunterlagen beschleunigt.
Weitere Informationen bietet die Website der Stadt Osnabrück. Auch kann das Wahlbüro per E-Mail zu allen Fragen rund um die Landtagswahl in Osnabrück kontaktiert werden. Zu den Öffnungszeiten kann das Wahlbüro hierfür auch persönlich oder telefonisch über 0541-323 3232 erreicht werden.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind wie folgt: Montags und dienstags 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr.
Die gesetzlich festgelegte letzte Möglichkeit der Briefwahlbeantragung ist am 7. Oktober um 13 Uhr. Wegen des Postweges wird dennoch empfohlen, den eigenen Briefwahlantrag möglichst frühzeitig auf den Weg zu bringen. Sollte jemand wider Erwarten trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten, sollte das Wahlbüro unbedingt vor dem Wahltag kontaktiert werden. Spätester Zeitpunkt zur Rückmeldung ist Samstag, 8. Oktober, bis 12 Uhr. In Krankheitsfällen können Briefwahlunterlagen per Vollmacht am Wahltag bis 15 Uhr abgeholt werden.
Bild: Oberbürgermeisterin Katharina Pötter mit den Briefwahlunterlagen als Muster. Die Briefwahl kann jetzt auch digital beantragt werden. ©Stadt Osnabrück, Silke Brickwedde