Ungeimpfter Zahnarzt legt gegen Tätigkeitsverbot Beschwerde ein

(SW) Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim wehrt sich weiter gegen ein Tätigkeitsverbot wegen seiner fehlenden Corona-Impfung. Der Mediziner habe Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück eingelegt. Dieses hatte das vom Landkreis Grafschaft Bentheim verhängte Tätigkeitsverbot bestätigt, erklärte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Der Zahnarzt habe nun einen Monat Zeit, seine Beschwerde gegen das Urteil zu begründen. Dem Mediziner sie die Ausübung seines Berufes verboten worden, weil er weder einen Corona-Impfnachweis noch einen Nachweis über eine Genesung vorgelegt hatte.

Von dem Arzt gehe wegen seiner fehlenden Impfung ein erhöhtes Übertragungsrisiko aus, begründeten die Richter. Als Zahnarzt komme er regelmäßig den Gesichtern und damit den Mund- und Nasenöffnungen sehr nahe. Der Zahnarzt hatte argumentiert, Zahnärzte müssten keinen Immunitätsnachweis vorlegen und es gebe bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus.