Grillverbot in Osnabrück

(LT) Die Stadt Osnabrück verbietet das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee. Damit reagiert sie auf die erhöhte Waldbrandgefahr in den Sommermonaten. Die neue Verordnung gilt auch für die ausgewiesenen Grillplätze. Offenes Feuer, rauchen und das Abstellen von Fahrzeugen abseits von Parkplätzen ist dort jetzt ebenfalls verboten. Das Verbot gilt am Schinkelberg im Bereich zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite udn Windthorststraße. Am Rubbenbruchsee ist nur der Grillplatz betroffen. Im sonstigen Gebiet um den Rubbenbruchsee gilt eh ein ganzjähriges Verbot, weil der See in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Wer gegen das Verbot verstößt muss laut einer Mitteilung der Stadt Osnabrück mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen.

 

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