Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer

(LT) Angesichts der hohen Temperaturen macht die Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim (IHK) darauf aufmerksam, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf „hitzefrei“ haben. In einer Mitteilung dazu heißt es, es gebe nur für besonders schutzwürdige Personengruppen Sonderregelungen. Davon profitieren unter anderem Schwangere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden einzuhalten. Sie können Getränke bereitstellen, Sonnensegel anbringen oder die Arbeitszeiten anpassen.

 

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