Neue Anklage nach Windkraftprozess

(LT) Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen Betruges gegen eine Person, die schon in dem Fall um den Windkraftbetrüger Holt vor Gericht stand. Die Staatsanwaltschaft teilte aber mit, dass die beiden Fälle in keinem Zusammenhang stehen. Aktuell gehe es um einen besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Eine mehrköpfige Erbengemeinschaft soll durch einen gefälschten Zahlungsauftrag 245 000 Euro verloren haben. Noch hat das Landgericht Osnabrück aber noch nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden.

 

Symbolbild ©Pixabay/Arek Socha