Kein Downhill-Biken auf Wanderweg
(AA)Im Zivilprozess um die Nutzung eines Wanderwegs durch Mountainbiker hat das Amtsgericht Bad Iburg nun ein Urteil gesprochen. Das Amtsgericht entschied laut Mitteilung, dass die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald Maßnahmen ergreifen muss, um Mountainbiker davon abzuhalten, den Wanderweg zum Downhill-Biken zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise Sperrgitter. Geklagt hatte eine Frau, auf deren Grundstück am Waldrand der Wanderweg teilweise liegt. Durch die Downhill-Biker sei es zu gefährlichen Situationen gekommen, teilweise wurden Kratzer am Auto der Klägerin verursacht, heißt es in der Begründung. Wegen seiner Beschaffenheit sei eine kontrollierte Abfahrt auf dem Wanderweg nicht möglich, so das Amtsgericht weiter.
Symbolbild ©Amtsgericht Bad Iburg