Lebenslange Haft im Klosterwald-Prozess
(MO) Der dritte Prozess im sogenannten Klosterwald-Fall hat das Landgericht Osnabrück den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dazu kommet, dass er danach in Sicherheitsverwahrung kommt. Für das Gericht ist es erwiesen, dass der Mann 2015 im Klosterwald in Rehburg -Loccum eine Joggerin getötet hat. Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter war damals im Maßregelvollzug und hatte unbegleiteten Freigang. Im ersten Prozess war er wegen Totschlags zu elf Jahren Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt worden, im zweiten Prozess gab es einen überraschenden Freispruch. Beide Prozesse waren am Landgericht Verden. Nach erfolgreicher Revision am Bundesgerichtshof war der Prozess nach Osnabrück verlegt worden.