Landgericht Osnabrück gibt Unterlassungsklage statt
(AA) Das Landgericht Osnabrück hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen ein Autohaus in der Region stattgegeben. Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts hat die Deutsche Umwelthilfe auf Unterlassung unlauterer Werbung geklagt. Das Autohaus hatte auf seiner Facebook-Seite einen werbenden Post eines Autoherstellers geteilt, der erst mit einem gesonderten Klick über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen informiert. Laut Gesetz müssen Auto-Hersteller- und Händler-Werbeschriften Angaben über den Verbrauch und die CO2-Emissionen der Modelle enthalten. Dieser Post wurde bundesweit von 26 weiteren Autohäusern, auf deren Internetseite geteilt, die ebenfalls von der Unterlassungserklärung betroffen sind.
Symbolbild ©OS-Radio