Maskenpflicht gilt nun auch bei Corona-Demos

(PM) Die Stadt Osnabrück ordnet eine FFP2-Maskenpflicht für alle Versammlungen, auch für die sogenannten „Montagsspaziergänger“, an. Sie hat dazu am Sonntag eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute, Montag, 3. Januar, gilt. In der Verfügung legt die Stadt fest, dass bei allen Versammlungen in Osnabrück, auch bei denjenigen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet worden sind, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist. Aufgenommen ist in der Allgemeinverfügung auch der Hinweis auf die ohnehin einzuhaltende Abstandspflicht.

Auf dieses Vorgehen haben sich die Stadt und Polizeidirektion verständigt. Bei Verstößen dagegen hat die Polizei eine klare Handhabe, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Bußgelder zu veranlassen.

Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann sagt, dass nun auch für nicht angezeigte Versammlungen dieselben Auflagen gelten würden wie für jede ordnungsgemäß angezeigte Versammlung. „Wir respektieren selbstverständlich das hohe Gut der Versammlungsfreiheit, müssen aber die Anforderungen der Pandemie im Blick behalten, um die Teilnehmer angemeldeter und nicht-angemeldeter Veranstaltungen vor einer Ansteckung möglichst ebenso zu schützen wie Unbeteiligte.“ Beckermann appelliert an alle Teilnehmenden solcher Veranstaltungen, sich ab sofort an die Vorgaben der Allgemeinverfügung zu halten. „Sie gefährden sonst ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen.“

Die neue Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Internet unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen.